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Umschreibung ausländischer Führerausweise


Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.
Wir empfehlen Ihnen das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzellfällen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.


Werden Führerausweise akzeptiert, die im Ausland von Personen erworben wurden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben?
Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Weitere Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises finden Sie auf dem Gesuchsformular.
Datei : ZLGE_AUSLUM0909.pdf Grösse: 819 KB Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises (819 KB)
Datei : ZLMB_AUSLUM0909.pdf Grösse: 183 KB Übersicht Umschreibung Ausweis / Kontrollfahrt  (183 KB)
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