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Alle seit dem 1. Januar 2007 zugelassenen Fahrzeuge, die der „Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1)“ unterliegen, benötigen einen digitalen Fahrtschreiber. Antragsformulare / Kartenbestellung Im Kanton Zürich ist das Strassenverkehrsamt (Standorte Zürich und Winterthur) zuständig für die Entgegennahme der Antragsformulare für die Bestellung der Fahrerkarten und der Unternehmenskarten.
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