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Diese Regelung gilt nicht für Personen, die bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder B besitzen oder nachweisen können, dass sie bereits vor dem 1. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis der Kategorie A oder B besessen haben.
Weiterausbildungskurse (WAB) Innerhalb der Probezeit sind zwei Weiterausbildungstage bei einem Kursanbieter zu absolvieren. Über den genauen Inhalt und Ablauf orientiert Sie Ihre Fahrschule oder der Verkehrssicherheitsrat.
Unbefristeter Führerausweis Frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe kann uns die Kursbestätigung für die beiden Kurse eingesandt werden. Der unbefristete Führerausweis wird danach per Post zugestellt.
Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht besucht wurde? Innerhalb der Nachfrist von drei Monaten (nach Ablauf des Führerausweises auf Probe) können die Weiterausbildungskurse noch absolviert werden. Wir stellen für die Weiterausbildung eine beschränkte Fahrbewilligung aus, wenn uns die Anmeldebestätigung des Kursveranstalters vorliegt. Wird die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, kann der Führerausweis nur im ordentlichen Verfahren (Lernfahrausweisgesuch) wiedererlangt werden. Nach der erneuten Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung (Nothelferkurs, Verkehrskundeunterricht, Theorie- und praktische Führerprüfung) wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Führerausweis Entzug Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einem Jahr (seit Begehung der Widerhandlung) mittels positivem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
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