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Lieferwagen dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch maximal 9 Sitzplätze aufweisen (inkl. Fahrzeugführer). Mit der Verordnungsänderung vom 28. März 2007 wurde die Bestimmung so angepasst, dass die Platzzahl, inklusive die zusätzlichen wegklappbaren Sitze im Laderaum, auf total 9 Sitzplätze beschränkt wurde. Gemäss den Übergangsbestimmungen gilt diese Änderung für neue Fahrzeuge seit dem 1. Juli 2007, für die älteren Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2010. Das Total der Sitzplätze ist aus dem Fahrzeugausweis ersichtlich, indem die Angaben im Feld 27 zu den mit der im Feld 13 "Kantonale Vermerke" als Ziffer 128 eingetragenen zusätzlichen Sitzplätzen addiert werden.
Als Folge der Verordnungsänderung müssen bei allen Fahrzeugen, in deren Fahrzeugausweis mehr als total 9 Sitzplätze eingetragen sind, bis spätestens Ende 2009 der Fahrzeugausweis angepasst und die überzähligen Sitzplätze ausgebaut werden. Wenn möglich sind dabei vorrangig Plätze mit dem höchsten Sicherheitsniveau (3-Punkt-Gurten) zu erhalten. Sitzbänke, die nicht mehr in voller Länge genutzt werden, müssen nicht abgeändert werden.
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