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Fahrzeugwechsel Nehmen Sie nach unserer Rechnungsstellung für die Verkehrsabgabe 2010 (Stichtag 30.10.09) einen Fahrzeugwechsel vor, erhalten Sie eine neue Rechnung. Die erste Jahresrechnung vom 30.10.09 kann vernichtet werden. Haben Sie die Verkehrsabgaberechnung 2010 bereits bezahlt, schreiben wir Ihnen den bezahlten Betrag der neuen Rechnung gut.
Kontrollschilddeponierung Bei Hinterlegung des Kontrollschildes erhalten Sie eine Gutschrift. Haben Sie bereits alle Rechnungen beglichen, lassen wir Ihnen einen ASR (Auszahlungsschein) zukommen, den Sie bei der POST einlösen können (POST-Spesen gehen zu Lasten des Kunden). Falls Sie uns Ihre Bank- oder Postkontoverbindung angeben, überweisen wir Ihnen die Gutschrift spesenfrei auf Ihr Konto.
Wechselschildgebühr Die Wechselschildgebühr ist eine pauschale Gebühr pro Kalenderjahr und wird nicht für eine bestimmte Zeit abgerechnet.
Erfolgt eine Wechselschildzulassung nach Erstellung unserer Verkehrsabgaberechnung für das Jahr 2010, aber vor Ende 2009, dann erhalten Sie eine neue Rechnung mit den pauschalen Wechselschildzuschlägen für die Jahre 2009 und 2010. Heben Sie die Wechselschildzulassung nach Erstellung unserer Verkehrsabgaberechnung (für das Jahr 2010) noch vor Ende 2009 auf, erhalten Sie eine neue Verkehrsabgaberechnung ohne diese Pauschale. Erfolgt die Auflösung erst im neuen Jahr, wird die Gebühr nicht erlassen.
Wegzug aus dem Kanton Zürich Auch bei einem im Jahr 2010 geplanten Wegzug aus dem Kanton Zürich, muss die Verkehrsabgaberechnung 2010 bezahlt werden. Nach Eingang der Kontrollschilder erstellen wir für Sie eine Abrechnung (Gutschrift oder Rechnung).
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