Ärztliche Untersuchungen

Das Team Administration Ärztliche Untersuchungen (AAU) ist der Abteilung Administrativmassnahmen angegliedert. Das Team sorgt für

  • die Aufgebote zu den medizinischen Kontrolluntersuchungen
  • die Kontrolle der eingehenden Arztzeugnisse
  • die Durchführung von weitergehenden medizinischen Abklärungen, wo die eingereichten Zeugnisse nicht genügen
  • die Anordnung von medizinischen Auflagen.

Verkehrsmedizinische Kontrollpflicht

Einer verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen - neben Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen - folgende Personen:

  • Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
  • Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien
  • Senioren (ab 70 Jahren)

Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.

Im Falle eines medizinischen Gebrechens oder anderer Einschränkungen besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung gewisser Auflagen weiterhin fahrtauglich zu sein.