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Administrativmassnahmen
Unter Administrativmassnahmen versteht man alle Anordnungen der Behörde, um verkehrsgefährdende Fahrzeug- und Schiffsführer zu bessern und fahruntaugliche Fahrzeug- und Schiffsführer vom Verkehr fernzuhalten (bzw. deren Führertauglichkeit zu überprüfen). Ziel ist stets, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen praktischen Bedeutung wird im Folgenden auf die Darlegung der Administrativmassnahmen im Zusammenhang mit Schiffsführern verzichtet und der Fokus ausschliesslich auf den Strassenverkehr gelegt.
Die Administrativmassnahmen stellen Verwaltungsmassnahmen dar, sind somit keine Strafen und daher auch nicht mit Geldzahlung abgeltbar. Die Zuständigkeit für den Erlass dieser Administrativmassnahmen liegt folglich bei den Verwaltungs- und nicht bei den Strafbehörden. Zuständig ist die Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrsamt
des Kantons Zürich
Abteilung Administrativmassnahmen
Lessingstrasse 33
Postfach
8090 Zürich
Telefon
058 811 70 00
Fax
058 811 70 01
Öffnungszeiten
| Montag / Dienstag | 07:15 - 12:00 13:00 - 17:00 |
|---|---|
| Mittwoch - Feitag | 07:15 - 12:00 13:00 - 16:00 |
