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Fahrlehrerbewilligung
Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen (mit eidgenössischem Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin") benötigen für die Berufsausübung eine Fahrlehrerbewilligung des Wohnsitzkantons.
Die Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B (Personenwagen) wird Personen erteilt, die
- den eidgenössischen Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin" besitzen;
- den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzen und während den vorangegangenen zwei Jahren Motorfahrzeuge geführt haben, ohne eine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften begangen zu haben;
- die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) besitzen;
- nach ihrem bisherigen Verhalten für eine einwandfreie Berufsausübung Gewähr bieten.
Ausbildung zum Beruf als Fahrlehrer/Fahrlehrerin
Der eidgenössische Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin" kann bei einer vom Bund anerkannten Fahrlehrer-Berufsschule erworben werden.
Voraussetzung für den Eintritt in eine Fahrlehrer-Berufsschule ist eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung oder gleichwertige Grundbildung auf Sekundarstufe II.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an eine der Fahrlehrer-Berufsschulen; in Ihrer Wahl sind Sie frei.
