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Annullation Fahrzeugausweis
Ausserverkehrsetzung
Wird ein Fahrzeug verkauft (neuer Halter, Export oder Abbruch) ist uns der Fahrzeugausweis im Original zur Annullierung einzusenden.
Wird innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug eingelöst, sind die Kontrollschilder zu deponieren (hinterlegen). Diese bleiben 12 Monate für Sie reserviert. Per Deponierungsdatum wird automatisch eine Meldung an Ihre Versicherung und eine Abrechnung der Verkehrsabgaben erstellt.
Schnell und einfach:
Sie senden uns den Ausweis mit einem kurzen Begleitschreiben per Post zu. Innerhalb von ca. drei Arbeitstagen erhalten Sie den annullierten Fahrzeugausweis. Die Annullierung ist kostenlos.
Der annullierte Fahrzeugausweis ist dem neuen Halter weiterzugeben.
Hinweise:
Für Leasing-Fahrzeuge ist das Original-Löschungsformular „Halterwechsel verboten“ einzureichen.
Bei der Annullierung eines Fahrzeuges mit Wechselschildern wird ebenfalls eine Meldung an Ihre Versicherung und eine Abrechnung der Verkehrsabgaben erstellt, sofern das hubraumgrössere Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt wird.
Ein allfälliger Fahrzeug-Prüfungstermin wird automatisch gelöscht und nicht verrechnet, sofern die Annullierung rechtzeitig (vier Arbeitstage vor dem Termin) erfolgt.
Die Annullierung des Fahrzeugausweises kann auch auf einer Hauptpoststelle vorgenommen werden.

Direktion der Justiz und des Innern
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Finanzdirektion
Volkswirtschafts-direktion
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Bildungsdirektion
Baudirektion
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