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Fahrzeug mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC

Zur Abklärung sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen (auch per Post möglich). Nach der Überprüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Prüfungstermin.

Bitte beachten Sie, dass alle erwähnten Dokumente im Original zur Fahrzeugprüfung mitzubringen sind. Zusätzlich sind Betriebshandbuch und Abgaswartungsdokument sowie ev. vorhandene ausländische Kontrollschilder mitzubringen.

In der Schweiz müssen Motorfahrzeuge einen Abgastest absolvieren. Besorgen Sie sich bei einer Markenvertretung das Abgaswartungsdokument (AWD) oder unter http://www.auto-schweiz.ch/Abgaswartungsdokument.html

Name/Vorname oder Firmenbezeichnung

 

Fahrzeugdaten bzw. notwendige Unterlagen
Dateien als Anhang zum E-Mail bitte im PDF- oder JPG-Format

Vorderseite Prüfungsbericht (Formular 13.20A) mit Zollstempel; wird Ihnen vom Zollamt ausgehändigt

Ausweis, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung oder ähnliches

EG-Übereinstimmungserklärung bzw. Certificate of Conformity (COC) vom Verkäufer/Hersteller

Abgastest muss spätestens zur Fahrzeugprüfung vorhanden sein

Gewünschter Prüfungsort *


Fahrzeugzustand

Abgeänderte Fahrzeuge (Motorleistungssteigerung, Fahrzeug-Tieferlegung, typenfremde Felgen etc.): Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien-/Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt. Die entsprechenden Papiere sind zur Zulassungsprüfung mitzubringen.

Um direkt nach bestandener technischen Fahrzeugprüfung das Fahrzeug mit ZH-Kontrollschilder einzulösen brauchen Sie einen Versicherungsnachweis, für mindestens eine Motorfahrzeug Haftpflichtversicherung, welchen Sie bei einer Versicherungsgesellschaft beantragen (wird uns elektronisch übermittelt).

   

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