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Fahrzeug ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

Zur Abklärung sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen (auch per Post möglich). Nach der Überprüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Prüfungstermin.

Bitte beachten Sie, dass alle erwähnten Dokumente im Original zur Fahrzeugprüfung mitzubringen sind. Zusätzlich sind Betriebshandbuch und Abgaswartungsdokument sowie ev. vorhandene ausländische Kontrollschilder mitzubringen.

Name/Vorname oder Firmenbezeichnung gemäss Eintrag im Fahrzeugausweis

 

Fahrzeugdaten bzw. notwendige Unterlagen
Dateien als Anhang zum E-Mail bitte im PDF- oder JPG-Format

Vorderseite Prüfungsbericht (Formular 13.20A) mit Zollstempel; wird Ihnen vom Zollamt ausgehändigt

Ausweis, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung oder ähnliches

Für gebrauchte Fahrzeuge ist der Nachweis der 1. Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum)zu erbringen.

Für Fahrzeuge aus der USA werden folgende amtliche Dokumente anerkannt: "registration card" oder "vehicle registration information record" des Departement of Motor Vehicies (DMV) oder ev. Belege über bezahlte US-Motorfahrzeugsteuer Rechnungen.

Abgaslabel

Die US-amerikanischen oder kalifornischen Abgasvorschriften für "passenger cars" werden für Personenwagen mit Benzinmotor und einem Gesamtgewicht von max. 2500 kg und höchstens 6 Sitzplätzen ab Modelljahr 1995, für Fahrzeuge aus Kanada ab Modelljahr 1998, in der Schweiz akzeptiert. In diesem Fall braucht es keine zusätzlichen Abgasprüfungen. Solche Fahrzeuge weisen im Motorenraum eine Vignette auf. 
Sie trägt den Titel "VEHICLE EMISSION CONTROL INFORMATION" und enthält unter anderem den Namen des Fahrzeugherstellers, den Hubraum, die Motorbezeichnung, verschiedene Motoreinstelldaten und das Modelljahr sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug die entsprechenden Abgasvorschriften erfüllt.

Um eine einfache Abwicklung zu gewährleisten, bitten wir Sie ein Foto des Abgaslabels zu machen und hochzuladen

Bestätigung über die Einhaltung der bei der 1. Inverkehrsetzung gültigen Schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EU-Teilgenehmigungen, ECE-Genehmigungszeichen im Fahrzeug, Bestätigung des Inhabers der Typengenehmigung oder Prüfberichten von offiziellen Prüfungsstellen (Abgas/Geräusch: DTC AG in 2537 Vauffelin/Biel oder FAKT AG in 9443 Widnau)

Für die Zulassung ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung benötigen wir einige technische Daten (gemäss Betriebshandbuch, Hersteller, Fahrzeugpapiere, usw.):

Gewünschter Prüfungsort *


Abgeänderte Fahrzeuge (Motorleistungssteigerung, Fahrzeug-Tieferlegung, typenfremde Felgen etc.): Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien- / Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt. Die entsprechenden Papiere sind zur Zulassungsprüfung mitzubringen.

Um direkt nach bestandener technischen Fahrzeugprüfung das Fahrzeug mit ZH-Kontrollschilder einzulösen brauchen Sie einen Versicherungsnachweis, für mindestens eine Motorfahrzeug Haftpflichtversicherung, welchen Sie bei einer Versicherungsgesellschaft beantragen (wird uns elektronisch übermittelt).

   

Zu Ihrer Information einige weitere technische Anforderungen betreffend der Zulassungsprüfung

  • Die Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit und Achsbelastung des Fahrzeuges eignen und - bei einer 1. Inverkehrsetzung des Fahrzeugs ab 1.10.2007 -soundoptimiert sein (Genehmigungsnummer auf Reifen ist mit "S" ergänzt).
  • Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss in km/h erfolgen und bis zur möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges reichen. Eine zusätzliche Anzeige der Geschwindigkeit in Meilen/h ist zulässig, ebenso ein Totalisator in Meilen.
  • Beleuchtungsvorrichtungen und Rückstrahler müssen mit internationalen Prüfzeichen versehen sein (E, e, SAE, DOT). Die nach vorn gerichteten Lichter müssen weiss oder hellgelb sein, inkl. Standlichter! Die nach vorn gerichteten Richtungsblinker müssen gelb leuchten und synchron mit allen anderen Richtungsblinkern aufleuchten. Rückwärts gerichtete Lichter müssen rot sein, ausgenommen sind die Richtungsblinker (gelb oder rot) und Rückfahrlichter (weiss, hellgelb oder gelb).Oft ist es erforderlich, die Originalbeleuchtung den europäischen Vorschriften anzupassen. Xenonlichter brauchen eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage.
  • Eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas haben.
  • An leicht zugänglicher Stelle muss ein Schild aus dauerhaftem Material angebracht sein, das unverwischbar den Namen des Herstellers, die Fahrgestellnummer, das Garantiegewicht und die garantierte Achslast der einzelnen Achsen anzeigt.

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