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Privatimport
Fahrzeug ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Zur Abklärung sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen (auch per Post möglich). Nach der Überprüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie, dass alle erwähnten Dokumente im Original zur Fahrzeugprüfung mitzubringen sind. Zusätzlich sind Betriebshandbuch und Abgaswartungsdokument sowie ev. vorhandene ausländische Kontrollschilder mitzubringen.
Zu Ihrer Information einige weitere technische Anforderungen betreffend der Zulassungsprüfung
- Die Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit und Achsbelastung des Fahrzeuges eignen und - bei einer 1. Inverkehrsetzung des Fahrzeugs ab 1.10.2007 -soundoptimiert sein (Genehmigungsnummer auf Reifen ist mit "S" ergänzt).
- Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss in km/h erfolgen und bis zur möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges reichen. Eine zusätzliche Anzeige der Geschwindigkeit in Meilen/h ist zulässig, ebenso ein Totalisator in Meilen.
- Beleuchtungsvorrichtungen und Rückstrahler müssen mit internationalen Prüfzeichen versehen sein (E, e, SAE, DOT). Die nach vorn gerichteten Lichter müssen weiss oder hellgelb sein, inkl. Standlichter! Die nach vorn gerichteten Richtungsblinker müssen gelb leuchten und synchron mit allen anderen Richtungsblinkern aufleuchten. Rückwärts gerichtete Lichter müssen rot sein, ausgenommen sind die Richtungsblinker (gelb oder rot) und Rückfahrlichter (weiss, hellgelb oder gelb).Oft ist es erforderlich, die Originalbeleuchtung den europäischen Vorschriften anzupassen. Xenonlichter brauchen eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage.
- Eine Windschutzscheibe aus Verbundsicherheitsglas haben.
- An leicht zugänglicher Stelle muss ein Schild aus dauerhaftem Material angebracht sein, das unverwischbar den Namen des Herstellers, die Fahrgestellnummer, das Garantiegewicht und die garantierte Achslast der einzelnen Achsen anzeigt.
Weitere Informationen
Kontakt
Fragen zum Fahrzeugimport (ausgenommen Zollfragen)
E-Mail
technik@stva.zh.ch
