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Import als Übersiedlungsgut (Umzug)
Fahrzeug ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC
Zur Abklärung sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen (auch per Post möglich). Nach der Überprüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie, dass alle erwähnten Dokumente im Original zur Fahrzeugprüfung mitzubringen sind. Zusätzlich sind Betriebshandbuch und Abgaswartungsdokument sowie ev. vorhandene ausländische Kontrollschilder mitzubringen.
In der Schweiz müssen Motorfahrzeuge einen Abgastest absolvieren. Besorgen Sie sich bei der Markenvertretung das Abgaswartungsdokument (AWD) oder unter http://www.auto-schweiz.ch/Abgaswartungsdokument.html
Weitere Informationen
Kontakt
Fragen zum Fahrzeugimport (ausgenommen Zollfragen)
E-Mail
technik@stva.zh.ch
