Import als Übersiedlungsgut (Umzug)

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Fahrzeug ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC

Zur Abklärung sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen (auch per Post möglich). Nach der Überprüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Prüfungstermin.

Bitte beachten Sie, dass alle erwähnten Dokumente im Original zur Fahrzeugprüfung mitzubringen sind. Zusätzlich sind Betriebshandbuch und Abgaswartungsdokument sowie ev. vorhandene ausländische Kontrollschilder mitzubringen.

In der Schweiz müssen Motorfahrzeuge einen Abgastest absolvieren. Besorgen Sie sich bei der Markenvertretung das Abgaswartungsdokument (AWD) oder unter http://www.auto-schweiz.ch/Abgaswartungsdokument.html

Name/Vorname oder Firmenbezeichnung


Fahrzeugdaten bzw. notwendige Unterlagen
Dateien als Anhang zum E-Mail bitte im PDF- oder JPG-Format

Vorderseite Prüfungsbericht (Formular 13.20A) mit Zollstempel; wird Ihnen vom Zollamt ausgehändigt

Erklärung/Veranlagungsantrag für Übersiedlungs-/Erbschaftsgut; erhalten Sie vom Zollamt

Ausweis, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung oder ähnliches

Abgastest (ausgenommen Motorräder) muss spätestens zur Fahrzeugprüfung vorhanden sein

Für gebrauchte Fahrzeuge ist der Nachweis der 1. Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum)zu erbringen.

Für Fahrzeuge aus der USA werden folgende amtliche Dokumente anerkannt: "registration card" oder "vehicle registration information record" des Departement of Motor Vehicies (DMV) oder ev. Belege über bezahlte US-Motorfahrzeugsteuer Rechnungen.

Für die Zulassung ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung benötigen wir einige technische Daten (gemäss Betriebshandbuch, Hersteller, Fahrzeugpapiere, usw.):

Gewünschter Prüfungsort *


Fahrzeugzustand

Abgeänderte Fahrzeuge (Motorleistungssteigerung, Fahrzeug-Tieferlegung, typenfremde Felgen etc.): Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien- / Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt. Die entsprechenden Papiere sind zur Zulassungsprüfung mitzubringen.

Um direkt nach bestandener technischen Fahrzeugprüfung das Fahrzeug mit ZH-Kontrollschilder einzulösen brauchen Sie einen Versicherungsnachweis, für mindestens eine Motorfahrzeug Haftpflichtversicherung, welchen Sie bei einer Versicherungsgesellschaft beantragen (wird uns elektronisch übermittelt).

   

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