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Abtretung / Übertragung
Abtretung bzw. Übertragung von Kontrollschildern
Die Abtretung von Kontrollschildern ist gemäss der Verkehrsabgabeverordnung nur zulässig unter Blutsverwandten in gerader Linie (Grossvater - Vater - Kind) sowie Ehegatten unter sich und Geschwistern.
"Farbige" Kontrollschilder oder Schilder für Anhänger können ausserhalb der Verwandtschaft abgetreten werden.
Erforderliche Unterlagen bei allen Abtretungen bzw. Übertragungen
- Fahrzeugausweis(e)
- Gesuch "Kontrollschilder-Abtretung" bzw. "Kontrollschilder-Übertragung" bei Firmen
- Versicherungsnachweis(e)
- Bei Firmenneugründung ist auch ein HR-Auszug erforderlich
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eines unserer Ämter.
