Wechselschild

Wenn Sie zum bereits eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug unter Wechselschilder einlösen möchten, sind uns folgende Unterlagen per Post einzureichen oder vorzulegen:

  • Versicherungsnachweis mit Hinweis auf Wechselschild, welchen Sie bei Ihrer Versicherung beantragen (wird uns elektronisch übermittelt) 
  • Fahrzeugausweis im Original (neues Fahrzeug)
    oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug das Formular 13.20A     

Sparen Sie Zeit und Geld:
Sie senden uns die Unterlagen auf dem Postweg zu. Innerhalb von ca. drei Arbeitstagen erhalten Sie den neuen Fahrzeugausweis. Ausserdem erhalten Sie so eine Preisreduktion für den Fahrzeugausweis von Fr. 10.--.

Hinweise:
Für Leasing-Fahrzeuge kann zusätzlich das Original-Antragsformular „Halterwechsel verboten“ eingereicht werden.

Das Fahrzeug mit dem grösseren Hubraum ist für die Berechnungslage der Verkehrsabgabe massgebend. 

Für die Verwendung von Wechselschildern wird pro Kalenderjahr ungeachtet der Benutzungsdauer eine Gebühr erhoben.