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Selbstabnahmen (SA)
Bedingungen zur Bewilligung für Selbstabnahmen
Administrative Voraussetzungen
- Bestätigung des Inhabers der Typengenehmigung für die Berechtigung zur Verwendung der Typengenehmigungen je Marke bzw. je Typ;
- Inhaber eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschildern für die Fahrzeugart, auf die das Gesuch zur Selbstabnahme lautet;
- Bewilligungen für Selbstabnahmen werden in der Regel nur erteilt, wenn belegt werden kann, dass im Jahr mindestens 20 Motorwagen, 20 Anhänger oder 20 Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Selbstabnahme geprüft werden. Dieser Nachweis kann erbracht werden mit Verkaufszahlen früherer Jahre oder Verkaufs-Sollzahlen des Inhabers der Typengenehmigung gemäss Vertretungsvertrag.
Räumlichkeiten und Betriebseinrichtungen
Die Räumlichkeiten und Betriebseinrichtungen richten sich nach den Anforderungen für die Erteilung der Händlerschilder; Anh. 4 der Verkehrsversicherungsverordnung (siehe auch VVV; SR 741.31)
Zusätzlich ist erforderlich für alle Fahrzeugarten:
- Typengenehmigungen für Fahrzeuge, auf die das Gesuch zur Selbstabnahme lautet.
Personelle Voraussetzungen an den Prüfberechtigten
Für Selbstabnahmen werden nur Personen zugelassen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Beschäftigung als Inhaber oder Angestellter im Betrieb, der von der Vorführpflicht befreit wurde;
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen (auch vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie anerkannte ausländische Ausbildungen);
und den Nachweis über eine der folgenden Mindestanforderungen erbringen:
- Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge: Motorradmechaniker, Automechaniker oder technisch gleichwertiger Beruf und zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufspraxis im Motorradgewerbe;
- Leichte Motorwagen und Anhänger: Automechaniker, Automonteur, Autoelektriker oder technisch gleichwertiger Beruf und zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufspraxis im entsprechenden Fahrzeuggewerbe;
- besuchter Selbstabnahmekurs
Gesuch
Die Erteilung der Bewilligung für Selbstabnahmen kann mit dem Gesuchsformular beantragt werden.
Betriebsbesichtigung
Nach Erhalt des Formulars wird von einem Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts geprüft, ob die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten hierfür betragen Fr. 300.--.
Weitere Informationen
Selbstabnahmen
Strassenverkehrsamt
des Kantons Zürich
Roland Ochsenbein
Büro 509
Uetlibergstrasse 301
Postfach
8036 Zürich
Telefon
058 811 33 11 (Di/Do)
Fax
058 811 34 61
E-Mail
sa@stva.zh.ch
