Verkehrsabgaberechnung

Ordentliche Rechnungsstellung

Jährliche-/halbjährliche Verkehrsabgaberechnung

Für halbjährliche Rechnungsstellung der Verkehrsabgabe erheben wir pro Semester eine pauschale Gebühr. Bis Ende Jahr 2011 können Sie uns unter finanz@stva.zh.ch oder Telefon 058 811 33 32 mitteilen, ob Sie für die neue Zahlungsperiode auf jährliche oder halbjährliche Zahlungsart umstellen möchten - Sie erhalten für die gewählte Zahlungsart eine neue Rechnung.
Im neuen Jahr nehmen wir die gewünschte Zahlungsartänderung vor, diese wird aber erst für die nächste Verrechnungsperiode (2013) wirksam. 

Änderungen nach der Rechnungsstellung für 2012

Fahrzeugwechsel
Nehmen Sie nach unserer Rechnungsstellung für die Verkehrsabgabe 2012 (Stichtag 28.10.11) einen Fahrzeugwechsel vor, erhalten Sie eine neue Rechnung. Die erste Jahresrechnung vom 28.10.11 kann vernichtet werden.
Haben Sie die Verkehrsabgaberechnung 2012 bereits bezahlt, schreiben wir Ihnen den bezahlten Betrag der neuen Rechnung gut.

Kontrollschilddeponierung
Bei Hinterlegung des Kontrollschildes erhalten Sie eine Gutschrift. Haben Sie bereits alle Rechnungen beglichen, lassen wir Ihnen einen ASR (Auszahlungsschein) zukommen, den Sie bei der POST einlösen können (POST-Spesen gehen zu Lasten des Kunden). Falls Sie uns Ihre Bank- oder Postkontoverbindung angeben, überweisen wir Ihnen die Gutschrift spesenfrei auf Ihr Konto.

Wechselschildgebühr
Die Wechselschildgebühr ist eine pauschale Gebühr pro Kalenderjahr und wird nicht für eine bestimmte Zeit abgerechnet.

Erfolgt eine Wechselschildzulassung nach Erstellung unserer Verkehrsabgaberechnung für das Jahr 2012, aber vor Ende 2011, dann erhalten Sie eine neue Rechnung mit den pauschalen Wechselschildzuschlägen für die Jahre 2011 und 2012.
Heben Sie die Wechselschildzulassung nach Erstellung unserer Verkehrsabgaberechnung (für das Jahr 2012) noch vor Ende 2011 auf, erhalten Sie eine neue Verkehrsabgaberechnung ohne diese Pauschale. Erfolgt die Auflösung erst im neuen Jahr, wird die Gebühr nicht erlassen.

Wegzug aus dem Kanton Zürich
Auch bei einem im Jahr 2012 geplanten Wegzug aus dem Kanton Zürich, muss die Verkehrsabgaberechnung 2012 bezahlt werden. Nach Eingang der Kontrollschilder erstellen wir für Sie eine Abrechnung (Gutschrift oder Rechnung).