Unterrubriken
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Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg
Zusätzliche Berechtigungen
Kategorien A1, B1, F, G, M
Voraussetzungen
Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt.
Erforderliche Kategorien: keine
Anforderungen / Ablauf:
- Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
- Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
- Zusatztheorieprüfung: keine
- Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
- Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung
Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich
