Kategorie A (beschränkt)

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Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Zusätzliche Berechtigungen
Kategorien A1, B1, F, G, M

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (Stufeneinstieg)

Erforderliche Kategorien: keine

Anforderungen / Ablauf:

  • Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
  • Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1 
  • Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
  • Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
    Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung

Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich

Prüfungsfahrzeug

Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

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