Zahlen & Fakten

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich bewirtschaftet alle Fahrzeuge und deren Lenker/innen aus dem Kanton Zürich (inkl. Schiffe). Mit Blick auf die Verkehrssicherheit verfolgt es drei Hauptziele:

  • Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr
  • Zulassung von Personen zum Verkehr
  • Inkasso der Verkehrsabgaben (Fahrzeugsteuern)


Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss betriebssicher sein und den schweizerischen Vorschriften entsprechen (technische Kontrolle).
    [2011: 235'000 Fahrzeugprüfungen, zusätzlich 50'000 Beanstandungen bei einem Bestand von rund 900'000 Strassenfahrzeugen]
  • Das Fahrzeug muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
  • Für das Fahrzeug müssen die jährlichen Verkehrsabgaben bezahlt sein.
    [2011: 300 Mio. Franken Einnahmen]

Bei Wegfall einer der Zulassungsvoraussetzungen werden – sofern der Aufforderung zur Erfüllung der Voraussetzung nicht fristgerecht nachgekommen wird – die Kontrollschilder entzogen (Mahnung, Entzugsverfügung).

Zulassung von Personen zum Verkehr
Je nach gewünschter Kategorie müssen die Bewerber/innen eine theoretische und/oder eine praktische Führerprüfung ablegen.
[2011: theoretische Prüfungen: 29'000; praktische Prüfungen: 33'000]

Inkasso der Verkehrsabgaben

  • Die Fahrzeugsteuern fliessen in den kantonalen Strassenfonds, aus dem der Strassenbau und -unterhalt finanziert werden (Zweckbindung).
  • Bei den Personenwagen und Motorrädern ist der Hubraum steuerbestimmend (zum Beispiel: 1500 cm3: 313.70 CHF; 2000 cm3: 395.- CHF; 2500 cm3: 476.20 CHF; 3000 cm3: 557.50 CHF).
  • Bei den Lastwagen und Anhängern ist die Nutzlast steuerbestimmend
    (zum Beispiel: 5 t: 1050.- CHF; 10 t: 1950.- CHF; 15 t: 3000.- CHF).
  • Bei den schweren Motorfahrzeugen (über 3,5 t) kommt zusätzlich die eidgenössische Schwerverkehrsabgabe hinzu (LSVA).